Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 11/2020

Allgemein gültige Bedingungen

1. Allgemeines

1. Diese AGBs gelten für alle Verträge zwischen onexip GmbH und seinen Auftraggebern, insbesondere für Konzeptions-, Design- Implementations- und Beratungsaufträge.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von onexip GmbH nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsgegenstand

1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot von onexip GmbH, der Auftragsbestätigung, sowie einer allfälligen Leistungsbeschreibung. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung vonseiten onexip GmbH wirksam.

3. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung

1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2. Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

3. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, legt onexip GmbH monatlich Zwischenrechnungen.

4. Die Vergütung für Leistungen, die pauschal abzurechnen sind, ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto von onexip GmbH maßgeblich

5. Werden die beauftragten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

6. Erstrecken sich Leistungen, die pauschal abzurechnen sind, absehbar über mehr als 3 Monate oder erfordern sie von onexip GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

7. Bei Zahlungsverzug kann onexip GmbH Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Reise- und Nebenkosten

1. onexip GmbH ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen und Fremdleistungen durch Dritte erfüllen zu lassen.

2. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.

5. Digitale Daten

1. Quelldateien für Entwürfe und Dokumente, die im Computer erstellt wurden, sind geistiges Eigentum von onexip GmbH. onexip GmbH ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber herauszugeben. Zur Aufbewahrung ist onexip GmbH nicht verpflichtet.

2. onexip GmbH ist alleiniger Urheber der Quelldateien und Dokumente im Sinne des Punktes 5.1.

3. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Quelldateien und Dokumenten im Sinne von Punkt 5.1, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4. Hat onexip GmbH dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von onexip GmbH geändert und auftragsbezogen nur für das veranschlagte Projekt verwendet werden.

5. onexip GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von onexip GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.

6. Abnahme und Gewährleistung

1. onexip GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Unterlagen, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.

2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der beauftragten Leistung schriftlich bei onexip GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

3. Teilleistungen gelten einzeln gemäß Punkt 6.2 als abgenommen.

4. Die Gewährleistung entfällt, werden Wartung- und Pflegeanweisungen seitens des Auftraggebers nicht befolgt, Änderungen an erstellten Dienstleistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der Mängel nicht auf einer der genannten Voraussetzungen zurückzuführen ist.

7. Haftung

1. onexip GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. onexip GmbH überprüft das hergestellte Werk nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Insbesondere erfolgt keinerlei Prüfung, ob und wieweit ein Werk gegen bestehende Marken- oder Zeichenrechte verstoßen könnte. Der Auftraggeber stellt onexip GmbH von Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Marken- und Zeichenrechtsverletzungen frei. Des weiteren stellt der Auftraggeber onexip GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

3. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, onexip GmbH kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen und Unterlagen, wie z.B. Vorlagen im Sinne von Fotos, Texten, Logos usw., zu liefern. Dazu benennt der Auftraggeber einen Projektkoordinator, der für die Koordination von Terminen zwischen onexip GmbH und den Mitarbeitern des Auftraggebers und für die Beschaffung von Unterlagen zuständig ist. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch von onexip GmbH für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort.

9. Termine und Verzögerung

1. Im Falle des Verzuges hat der Auftraggeber nur dann das Recht, Schadenersatz zu verlangen, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens onexip GmbH beruht.

2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist onexip GmbH berechtigt, Verzugsschaden bzw. Mehraufwand geltend zu machen. Vereinbarte Leistungsfristen und -termine verlängern sich in diesem Fall automatisch mindestens um den jeweiligen Zeitraum des Verzugs.

10. Bestätigung und Kündigung des Auftrags

1. Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist onexip GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.

3. Sämtliche erstellten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und Datenträger sind unverzüglich an onexip GmbH zurückzugeben, Kopien von digitalen Daten sind zu löschen.

11. Schweigepflicht

1. onexip GmbH verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die es im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, absolut vertraulich zu behandeln. Auch die Tatsache der Auftragserteilung selbst wird auf Wunsch des Auftraggebers Dritten nur mit seiner Genehmigung mitgeteilt.

12. Datenschutz

onexip GmbH weist gemäß §33BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der onexip GmbH weitergeleitet werden.

13. Zurückbehaltungsrecht

1. Bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen durch den Auftraggeber hat onexip GmbH an den ihn überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat onexip GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften jeglicher im Rahmen des Auftrages gefertigten Dokumente und Arbeitsergebnisse, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

14. Erfüllungsort und Wirksamkeit

1. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden als Sitz von onexip GmbH.

2. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Sonstiges

1. Von onexip GmbH übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

3. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

4. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, auch wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dresden.

6. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Ergänzende Bedingungen für Design- und Implementierungsleistungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Regelfall ist das Auftragswerk. Der an onexip GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

2. Der Ausnahmefall ist das Angebotswerk. Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, dass es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und dass es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein gesonderter Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen, löst einen ergänzenden Werkvertrag aus. Es gelten insofern die Bestimmungen des allgemeinen Werkvertragsrechtes. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3. Die Arbeiten, Entwürfe , Ausarbeitungen, Werkzeichnungen und sonstige Arbeiten, von onexip GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen onexip GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

4. Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von onexip GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt onexip GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt⁄AGD übliche Vergütung als vereinbart.

5. Die Werke von onexip GmbH dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Regelhonorars.

6. Wiederholungen, z.B. Nachauflage etc., oder Mehrfachnutzungen, z.B. für ein anderes Produkt, sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von onexip GmbH.

7. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

8. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von onexip GmbH. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ideen, Arbeiten und Leistungen von onexip GmbH. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

9. Über den Umfang der Nutzung steht onexip GmbH gegenüber dem Lizenznehmer ein Auskunftsanspruch zu.

10. Gehören Software-Programme oder Scripte zum Lieferumfang, wird dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

11. Angebote von onexip unterliegen genauso dem geistigen Eigentum wie Software Source Code. Angebote dürfen ausschließlich zur Gewinnung von Projekten zugunsten von onexip verwendet werden. Kopien oder Teilkopien dürfen ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung von onexip erstellt werden.

2. Gestaltungsfreiheit

1. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, soweit die nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen onexip GmbH und dem Auftraggeber eingeschränkt wird.

3. Vergütung

1. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe (Entwurfsvergütung) der verschiedenen Auftragsphasen (Konzept, Entwurf, Entwurfsausarbeitung und Realisierung) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte an den entstandenen Ergebnissen (Nutzungsvergütung).

2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist onexip GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

4. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Kündigung

1. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

5. Online- Übertragungen, Suchmaschinen

1. Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von onexip GmbH über das Internet.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

6. Haftung

1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von onexip GmbH, insbesondere für Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit.

3. onexip GmbH haftet für die rechtliche Zulässigkeit, die Eignung des Werkes für die weitere Verwendung sowie insbesondere für Verwechslungsgefahren mit anderen Werken nicht.

4. Der Auftraggeber ist nach Abnahme von Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von onexip GmbH entfällt.

5. onexip GmbH haftet nicht für Art und Umfang der Verwendung des geschaffenen Werkes, insbesondere nicht für den Inhalt von Websites, für die das Werk von onexip GmbH genutzt wird. Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Auftraggeber onexip GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in Ihren Rechten verletzt. Die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gemachten Angaben und Grafikeinbindungen sind ausdrücklich gewünscht und werden von onexip GmbH nicht auf evtl. Rechte Dritter überprüft. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des Auftraggebers

Ergänzende Bedingungen für Beratungs,- Analyse und Evaluationsleistungen

1. Vertragsinhalt

1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit oder das vereinbarte Werk, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. 3. Wird ein schriftlicher Bericht erstellt, ist zwischen dem Auftraggeber und onexip GmbH nur dieser schriftliche Bericht, welcher die Arbeitsergebnisse entsprechend des Auftrages enthält, maßgebend. Zusätzliche mündliche Erklärungen gelten für onexip GmbH als außerhalb des Auftrages erbrachte Leistungen.

2. Vergütung

1. Schriftlich festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden), die aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden können, sind voll zu vergüten. Das gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens 7 Tage vorher vom Auftraggeber abgesagt werden. Werden Termine 3 Tage vorher abgesagt, kann onexip GmbH 50% des vereinbarten Honorars geltend machen. Werden Termine 1 Tag vorher abgesagt, kann onexip GmbH 75% des vereinbarten Honorar geltend machen.

3. Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass jegliche im Rahmen des Auftrages von den Beratern gefertigten Dokumente und Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen oder durch Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2. Der Auftraggeber erhält an urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnisse von onexip GmbH das nur durch Punkt 24.1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.